Rental Bikes

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Allgemeine Mietbedingungen/ Datenschutz

1. Mit der Übergabe des Mietgegenstandes, einschließlich Zubehör, geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr auf den Mieter über. Alle Mietgegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zu halten.

2. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.

3. Mit Rückgabe des Mietgegenstandes wird dieser auf etwaige Schäden und Vollständigkeit geprüft. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades auftretende Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.

4. Einer Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.

5. Bei Versand ist der Karton zwingend notwendig für den Rücktransport aufzubewahren. Bei Verlust oder

Beschädigung, trägt der Mieter die Kosten für einen Ersatzkarton.

6. Bei fehlender Rückgabe des Mietobjektes wird eine Verlustanzeige erstattet und mit der Eingabe der Daten des Mieters stimmen Sie der Verarbeitung und Nutzung für Marketingzwecke und den Erhalt unserer Newsletter zu. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. 

 

Pflichten des Mieters

1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an sicheren Orten in verschlossenem Zustand abzustellen.

2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Wiedergabe des Fahrrades dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen.

 

Reparaturen

1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Bei Schäden wie z. B. Schlauch- und Reifendefekte, oder z.B. Schäden am Rahmen trägt der Mieter die Kosten.

2. Für fehlende, beschädigte und verlorene Teile werden die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.

3. Bei Defekten am Fahrrad, die eine Weiterfahrt nicht zulassen, ist umgehend der Vermieter zu benachrichtigen.

 

Unfall/Diebstahl

1. Der Mieter verpflichtet sich, die Polizei und den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde, oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.

2. Bei Diebstahl und Unfall trägt der Mieter die Haftung bzw. Verantwortung.

 

Haftung

1. Der Mieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.

3. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für Schäden, die durch die Nutzung des Fahrrades entstanden sind, sowie für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten.

4. Der Mieter sollte selbst ausreichend versichert sein. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personenschäden des Mieters sowie Dritter, die an Schäden beteiligt sind.